Etwa 20% der Stellplätze werden an Dauercamper vergeben.
Dabei wird unterschieden zwischen Sommer- und Winterhalbjahr bzw.
Ganzjahrescamper.

 
Winterpauschale: vom 01. Oktober bis 31. März
Sommerpauschale: vom 01. Januar bis 30. Juni
       oder vom 01.April bis 30. September
 
Platzmiete Dauercamper / Halbjahr: 700,- Euro
       Zahlbar innerhalb 10 Tagen - 10,- Euro Skonto
Kurtaxe pro Person über 14 Jahre: 20,- Euro
W-Lan für Dauercamper - 6 Monate = 89,- Euro
 
Pachtbedingungen
1. Die Pachtgebühr schließt alle, zum Haushalt des Stellplatznehmers gehörenden Personen ein. Eltern, verheiratete Kinder oder Enkelkinder gelten als Gäste des Stellplatznehmers.
2. Gäste des Stellplatznehmers, die in dessen Wohnwagen übernachten, haben die reguläre Personengebühr zuzgl. Kurtaxe zu entrichten.
Tagesbesucher haben sich anzumelden und Besuchergebühr zu zahlen,
pro Person 1,- €.
3. Der Stellplatznehmer verpflichtet sich, für seine Familie und sein Gäste, die allgemeine Campingplatzordnung einzuhalten.
4. Tagesbesucher haben Ihr Auto auf den offiziellen Parkplätzen abzustellen, nicht auf dem Stellplatz des Gastgebers oder dessen Nachbarn!
5. Der Stellplatznehmer ist für Schneeräumen und Rasenmähen auf seinem Platz verantwortlich. Der Stellplatz kann nicht eigenmächtig gewechselt werden! Es ist nicht erlaubt Geräteschuppen und Ähnliches auf dem Stellplatz aufzustellen.
6. Die Pachtgebühr ist innerhalb 14 Tage zu bezahlen.
7. Die Kurtaxe kann sich, je nach Gemeinderatsbeschluss, geringfügig verändern.
 
Weitere Informationen können Sie gerne bei einer Platzbesichtigung
direkt vor Ort erfragen.