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Etwa 20% der Stellplätze werden an Dauercamper vergeben.
Dabei wird unterschieden zwischen Sommer- und Winterhalbjahr bzw.
Ganzjahrescamper.
Winterpauschale:
vom 01. Oktober bis 31. März Sommerpauschale:
vom 01. Januar bis 30. Juni
oder vom 01.April bis 30. September
Platzmiete
Dauercamper / Halbjahr: 700,- Euro
Zahlbar innerhalb 10 Tagen
- 10,- Euro Skonto
Kurtaxe
pro Person über 14 Jahre: 20,- Euro
W-Lan
für Dauercamper - 6 Monate = 89,- Euro Pachtbedingungen
| 1. |
Die Pachtgebühr schließt alle, zum Haushalt des
Stellplatznehmers gehörenden Personen ein. Eltern, verheiratete
Kinder oder Enkelkinder gelten als Gäste des Stellplatznehmers. |
| 2. |
Gäste des Stellplatznehmers, die in dessen Wohnwagen
übernachten, haben die reguläre Personengebühr
zuzgl. Kurtaxe zu entrichten.
Tagesbesucher haben sich anzumelden und Besuchergebühr
zu zahlen,
pro Person 1,- €. |
| 3. |
Der Stellplatznehmer verpflichtet sich, für seine Familie
und sein Gäste, die allgemeine Campingplatzordnung einzuhalten. |
| 4. |
Tagesbesucher haben Ihr Auto auf den offiziellen Parkplätzen
abzustellen, nicht auf dem Stellplatz des Gastgebers oder dessen
Nachbarn! |
| 5. |
Der Stellplatznehmer ist für Schneeräumen und Rasenmähen
auf seinem Platz verantwortlich. Der Stellplatz kann nicht eigenmächtig
gewechselt werden! Es ist nicht erlaubt Geräteschuppen
und Ähnliches auf dem Stellplatz aufzustellen. |
| 6. |
Die Pachtgebühr ist innerhalb 14 Tage zu bezahlen. |
| 7. |
Die Kurtaxe kann sich, je nach Gemeinderatsbeschluss, geringfügig
verändern. |
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Weitere Informationen können Sie gerne bei einer Platzbesichtigung
direkt vor Ort erfragen. |
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